Unser Leitbild

"Man kann gemeinsam immer mehr erreichen als allein. In der Versicherungsbranche wird gern jeder gegen jeden gespielt, nur so können die Versicherer auf Kosten der Kunden verdienen. Es bedurfte einer Bündelung der wirklichen Interessenvertreter des Kunden, die sich nicht gegenseitig kaputtspielen wollen. Deshalb wurde die AUV gegründet." Martin Flach, Flach, Wolf & Partner GmbH, AUV-Gründungsmitglied

Die AUV ist, als eingetragener Verein, ein Zusammenschluß von unabhängigen Versicherungsmaklern.

 

Der § 2 der Satzung beschreibt den Zweck der AUV wie folgt:

 

Der Zusammenschluss bezweckt bundesweit

 

- neutrale Informationen und Aufklärung der Verbraucher -

- Beseitigung von Missständen in der Versicherungsbranche -

- Verbesserung der Versicherungsbedingungen zum Vorteil der Versicherungsnehmer -

- unabhängige und objektive Beratung der Verbraucher -

- Weiterbildung der Mitglieder -

- einschließlich der dazu erforderlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -

 zu koordinieren, sowie die Vermittlung von bedarfsgerechten und günstigen Versicherungen, insbesondere im Bereich der Personenversicherungen sicherzustellen.

 

Der Verein nimmt alle dem beschriebenen Zweck förderliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte vor.

Er tätigt alle Geschäfte, die dem Vereinszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 

 

Die folgenden Pluspunkte der AUV-Mitgliedsunternehmen sind Ihre Vorteile:

 

Kostenfreie und umfassende Beratung.

 

Obwohl die Versicherungsmakler auf Seiten des Kunden stehen, erhalten sie traditionsgemäß ihre Courtage bei Vertragsabschluß von den jeweiligen Versicherern. Bei jeder AUV-Mitgliedsfirma erhalten Sie also umfassende und vor allem honorarfreie Beratung.

Dadurch unterscheiden sich Versicherungsmakler von den Versicherungsberatern, die keine Vermittlungen von Versicherungen durchführen dürfen und deshalb für ihre Versicherungsberatung Gebühren bzw. Honorare von ihren Kunden verlangen müssen.

 

Objektives und detailliertes Leistungsspektrum.

 

Modernste Computer mit aufwendigen Analyse- und Vergleichsprogrammen stehen bei allen AUV- Mitgliedern zur Verfügung. Sie beurteilen Risiken, vergleichen Tarife und Leistungen aufgrund Ihrer persönlichen Daten und Bedürfnisse und nehmen die von Ihnen gewünschte Plazierung der Versicherung bei den jeweiligen Unternehmen vor. Außer den günstigen Versicherungsbeiträgen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

 

Betreuung.

 

Ihr AUV-Partner bleibt Ihnen auch nach Versicherungsabschluss treu. Das entlastet Sie von zeitraubenden Verwaltungsarbeiten.

 

Sicherheit.

 

Für den Fall, dass einem AUV-Partner eventuell einmal ein Fehler unterläuft, ist für einen möglichen Schaden vorgesorgt. Jede AUV-Mitgliedsfirma besitzt eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

 

Unterstützung im Schadensfall.

 

Selbst im Schadensfall können Sie sich auf die Dienstleistungen Ihres AUV-Partners verlassen. Als Versicherungsmakler unterstützt er Sie bei der Schadensregulierung und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

 

Qualifikation.

 

Alle AUV-Mitglieder haben langjährige Berufserfahrung als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler und haben die strengen Aufnahme- und Qualitätskriterien der AUV erfüllt.

Selbstverständlich erfüllen alle AUV-Mitglieder auch die gesetzlichen Auflagen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

 

Verbraucherschutz.

 

Die AUV setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen ein. So hat der in 1991 aufgenommene Kampf gegen das Sonderkündigungsrecht der Versicherungsgesellschaften und die Beitragserhöhung nach § 41 VVG (VVG = Versicherungs-Vertrags-Gesetz), mit der Einführung des § 178a im neuen VVG für den Verbraucher zum Erfolg geführt.

Damit wurde gesetzlich geregelt, dass der Paragraph § 41 VVG im Bereich der Privaten Krankenversicherung nicht mehr angewendet werden durfte. Das heisst: bei unbekannten Vorerkrankungen konnte der Krankenversicherer deshalb nicht mehr kündigen und/oder keine Beiträge mehr erhöhen.

 

Im neuen VVG, das ab 01.01.2009 gilt, wurden allerdings einige Änderungen durchgeführt, die eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt.